„Das Baden im Steinbruch ist nicht nur verboten, sondern kann aufgrund der vielen unterschiedlich temperierten Wassertiefen sogar für geübte Schwimmerinnen und Schwimmer lebensgefährlich sein“, so Bürgermeister Berthold Lülf.
„Bei dem Gelände handele es sich zudem auch um ein hochwertiges Naturschutzgebiet. Die Besucher zerstören nicht nur beim Betreten die vorhandene Einfriedung, sondern stören die Tiere und zertrampeln seltene Pflanzen. Als wenn dies noch nicht genug ist, hinterlassen sie auch noch ihren Müll“, so Lülf weiter.
„Unser Naturschutzgebiet stellt einen wichtigen Rückzugsort für viele Tiere und Pflanzen dar, und aus diesem Grund ist das Betreten dieses Schutzgebietes verboten und stellt eine Ordnungswidrigkeit dar“, so der Fachbereichsleiter des Fachbereiches „Ordnung und Soziales“, Ralf Schindler. Zuwiderhandlungen würden konsequent verfolgt und geahndet.
Darüber hinaus erfülle das unbefugte Betreten des Geländes den Tatbestand des Hausfriedensbruches, und wird bei der Polizei zur Anzeige gebracht. „Hausfriedensbruch ist nach § 123 Strafgesetzbuch eine Straftat und kann mit Geldbuße oder mit einer Freiheitsstrafe geahndet werden“, so Schindler weiter. Hausfriedensbruch sei kein Kavaliersdelikt und könne ernsthafte Konsequenzen nach sich ziehen. Auch hier wird die Stadt konsequent tätig und wird alle widerrechtlichen Betretungen des Grundstücks zur Anzeige bringen.
Alle, die das Gelände betreten, sollten wissen, welche möglichen Konsequenzen drohten und genau abwägen, ob ein Besuch im schönen Naturfreibad Ennigerloh nicht nur die sichere, sondern auch die deutlich günstigere Alternative wäre.
Quelle: Stadt Ennigerloh